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Ausbildungsvorbereitende Sprachkurse
Informationspflicht gemäß § 45c Aufenthaltsgesetz ab 01.01.2026
Seit dem 01.01.2026 sind Arbeitgeber:innen in Deutschland verpflichtet, Drittstaatsangehörige spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich über das Beratungsangebot „Faire Integration“ zu informieren. Dieses kostenlose und mehrsprachige Angebot unterstützt Beschäftigte bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, etwa zu Arbeitsvertrag, Lohn, Arbeitszeit, Urlaub oder Sozialversicherung.
Das Merkblatt enthält die Kontaktdaten der zuständigen Beratungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Modellprojekt „ausbildungsvorbereitende Sprachkurse“ soll junge Menschen mit internationaler Herkunft auf eine Berufsausbildung vorbereiten. Die Kurse umfassen 100 Unterrichtseinheiten und werden vollständig durch das BAMF gefördert. Ziel ist es, sprachliche Hürden im Betrieb und Berufsschule zu reduzieren und Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Während des Sprachkurses dürfen die Teilnehmenden bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, wodurch sie ihren Ausbildungsbetrieb bereits kennenlernen können.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserem One-Pager oder bei der zentralen Anlaufstelle der Fachkräfte-Service-Zentrale MV.
